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Unverheiratete zahlen hohe Erbschaftssteuern

27.04.2023 Markus Stoll, Leiter Steuern beim VZ VermögensZentrum

Die Erbschaftssteuer gibt immer wieder Anlass zu Diskussionen. Wer seine Erben vor hohen Steuern bewahren will, sollte die folgenden Fakten kennen.

Erbschaften zwischen Ehegatten oder zwischen eingetragenen Partnern sind in fast allen Kantonen von der Steuer befreit. Auch Erbschaften an die Kinder sind meistens steuerfrei. Bei Stiefkindern, Lebenspartnern oder Nichtverwandten langt der Fiskus aber umso mehr zu. Der Steuersatz variiert von Kanton zu Kanton. In Zürich zahlt eine Frau, die von ihrem Lebenspartner 500 000 Franken erbt, 122 400 Franken. In St. Gallen sind es sogar 147 000 Franken (siehe Tabelle).

Wer Erben vor hohen Steuern bewahren will, sollte einige Punkte beachten:

Immobilien

Immobilien in steuergünstigen Kantonen kann man zu Lebzeiten verschenken, ohne dass hohe Steuern anfallen. Werden sie erst nach dem Tod vererbt, können am Wohnsitz des Verstorbenen Erbschaftssteuern anfallen. Entscheidend ist dann auch die Erbquote, nicht nur der Standort der Immobilie.

Erbe staffeln

Der Staat besteuert praktisch alle Vermögenswerte. Übertragungen an eine Person werden zusammengezählt, auch wenn sie über mehrere Jahre verteilt sind. Auch die Freibeträge gelten in der Regel nur einmal pro Person. Einige Kantone beschränken die Aufrechnung auf die letzten fünf oder zehn Jahre. Dort kann es sich lohnen, Erbschaften in mehrere Vorbezüge aufzuteilen.

Steuerparadiese

Ist ein Umzug geplant, kann der Steuersatz ein Kriterium für die Wahl des Wohnorts sein. Tiefere Steuern allein sind aber kein ausreichender Grund, um umzuziehen. Und wo die Steuern tief sind, heben höhere Preise in der Regel einen Teil der Ersparnis auf.

Geschenk auf Umweg

Wer das Haus der Tochter und ihrem Mann schenken will, überträgt es am besten zuerst nur ihr. Sie kann ihrem Mann später die Hälfte des Werts steuerfrei schenken. Damit das nicht als Steuerumgehung gilt, müssen aber mehrere Jahre dazwischenliegen. Auch sollten Schenker bzw. Erblasser die güter- und erbrechtlichen Folgen prüfen.

Nutzniessung

Statt Vermögen ganz zu verschenken, kann man die Nutzniessung daran behalten – etwa das Recht, ein Leben lang im Haus zu wohnen. Die Vor- und Nachteile muss man gut abwägen. Nacherbschaft In einigen Fällen kann man einiges an Steuern sparen, indem man im Testament Vor- und Nacherben einsetzt.